Aufnahmekriterien

Kriterien für die Aufnahme bei den Langstrümpfen ist eine volle Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. bei Alleinerziehende eines Elternteils.
Dies führt dazu, dass die Langstrümpfe eine reine 45 Stunden Einrichtung ist, die den frühen Morgenbereich ab 6.30 Uhr und die späten Abendstunden bis zurzeit 19.00 Uhr abdeckt.
