Aufnah­me­kri­terien

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Kriterien für die Aufnahme bei den Lang­strümpfen ist eine volle Berufs­tä­tigkeit beider Eltern­teile bzw. bei Allein­er­zie­hende eines Elternteils.

Dies führt dazu, dass die Lang­strümpfe eine reine 45 Stunden Einrichtung ist, die den frühen Morgen­be­reich ab 6.30 Uhr und die späten Abend­stunden bis zurzeit 19.00 Uhr abdeckt.